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Wissenswertes

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Jeder Pflegebedürftige mit einem nachgewiesenen Pflegegrad kann Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI erhalten. Diese Leistung erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse zur Entlastung der pflegenden Angehörigen oder Vertrauensperson jeden Monat, um Hilfe im kleinen Rahmen, jeglicher Art zu erhalten. Sowie stundenweise Verhinderungspflege nach §39 SGB XI, denn auch Sie als Angehörige sind durch Termine und/oder Arbeit stundenweise regelmäßig verhindert. Damit kann eine andere Person in diesen Stunden hilfreich sein. Das und auch noch andere Leistungen bietet Ihre Pflegekasse Ihnen an, um so lange wie möglich eine Pflegesituation zu Hause ermöglichen zu können. Das ganze sogar ohne Verzicht auf das monatliche Pflegegeld.